Textile Rohstoffe: Natur- und Chemiefasern (Textile Warenkunde Modul 1) (912)
18.10.2027
Marc Rabah
18.10.2027
Seminar
Sonstiges
18.10.2027
10:00 - 16:30 Uhr
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Hohenstein Forum
Hohenstein
912
460 €, Umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 UstG
Kursbeschreibung:
Design, Einkauf, Qualitäts- und Produktentwicklung in der Textil- und Modewirtschaft bewegen sich heute in einem anspruchsvollen Spannungsfeld: Mode, Funktion, Nachhaltigkeit und Preis müssen gleichzeitig überzeugen – und lassen sich doch nicht immer miteinander vereinbaren.
Wer Einkaufsentscheidungen allein nach Optik und Haptik trifft, wird den Erwartungen der Kundschaft und den wachsenden ökologischen Anforderungen kaum gerecht.
Fundiertes textiles Grundwissen schafft hier die notwendige Basis, um Ideen erfolgreich umzusetzen, Trends und Innovationen richtig einzuordnen, Nachhaltigkeit fachlich fundiert zu bewerten – und typische Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen.
In diesem Modul eignen Sie sich fundiertes Grundwissen über textile Fasern an – die Basis jeder textilen Wertschöpfungskette. Sie lernen, Rohstoffe anhand vergleichender Qualitätskriterien auszuwählen und auf die Gebrauchstauglichkeit und Pflegeeigenschaften des Endprodukts gezielt abzustimmen. Ökologische Aspekte werden dabei kritisch beleuchtet, ein Überblick über innovative Materialien öffnet den Blick für neue Möglichkeiten.
Damit Sie die spezifische Optik und Haptik der Fasern nicht nur theoretisch, sondern unmittelbar erfassen können, erhalten Sie ergänzende Warenmuster.
Inhalte:
Zielgruppe:
Mitarbeitende aus Textil- und Bekleidungsherstellung, Handel und Qualitätsmanagement (Einsteiger-Niveau)
Kursleitung:
Dipl.-Ing. Kristina Baldin-Erbe
Unterlagen:
Die Veranstaltungsunterlagen erhalten Sie in elektronischer Form per Download-Link.
Hinweise:
Modul 1 bildet den Auftakt zu unserem vierteiligen Training „Textile Warenkunde" und gibt Ihnen wertvolle Einblicke in Konstruktion und Fertigungsprozesse – von der Faser bis zum fertig veredelten Stoff.
Für die Kurse 912, 913, 914, 915, 917, 919, 923, 934 und 947 gilt: