Mit Inkrafttreten der GPSR (General Product Safety Regulation) sind die Anforderungen an Produkte und die Pflichten der Wirtschaftsakteure konkretisiert und verschärft worden.
Da es mit Ausnahme weniger Produktgruppen keine spezifischen Verordnungen für Bekleidungsprodukte gibt, sind viele Produktverantwortliche unsicher, insbesondere im Hinblick auf die Risikoanalyse, die für jedes Produkt dokumentiert werden muss. Unsicherheit herrscht vor allem bei der Ausgestaltung der Risikoanalyse und welche Normen oder Spezifikationen herangezogen werden können.
In unserem Lunch & Learn erläutern wir die grundsätzliche Situation und bieten Ansatzpunkte für den Umgang mit der Risikoanalyse.