Kein Kinderspiel: Gesetzliche Anforderungen an das Inverkehrbringen von textilem Spielzeug (932)
11.10.2027
Marc Rabah
11.10.2027
Online-Seminar
Gesetzliche Anforderungen
11.10.2027
09:00 - 15:00 Uhr
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Online-Veranstaltung
Hohenstein
932
398 €, Umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 UstG
Kursbeschreibung:
Kein Spielzeug darf in der EU in Verkehr gebracht werden, ohne die geltenden Sicherheitsanforderungen zu erfüllen und mit der CE-Kennzeichnung versehen zu sein. Für Hersteller, Importeure und Händler bedeutet das: Sie müssen genau wissen, welche Rechtsvorschriften und harmonisierten Normen für ihr Produkt gelten und wie sie deren Einhaltung nachweisen.
Zusätzliche Komplexität entsteht aktuell durch die neue EU-Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509, die seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist und die bisherige Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG bis zum 1. August 2030 in einer Übergangsphase schrittweise ablöst. Wer jetzt schon die Weichen richtig stellt, vermeidet späteren Anpassungsaufwand.
In unserem Seminar führen wir Sie anhand eines konkreten Praxisbeispiels – eines Teddybären – Schritt für Schritt durch den vollständigen Weg zur CE-Kennzeichnung: von der Recherche der relevanten Rechtsvorschriften über die Konformitätsprüfung nach den einschlägigen Normen der EN 71-Reihe bis zur Erstellung der technischen Unterlagen und der Konformitätserklärung.
Darüber hinaus informieren wir Sie über die geltenden Kennzeichnungsvorschriften und Warnhinweise sowie über die wesentlichen Neuerungen der neuen Spielzeugverordnung, damit Sie für die kommenden Übergangsjahre gut vorbereitet sind.
Inhalte:
Zielgruppe:
Produktverantwortliche, Qualitätsmanager, Einkäufer und Verantwortliche für Product Compliance aus Unternehmen, die textiles Spielzeug herstellen, importieren oder vertreiben.
Kursleitung:
Dipl.-Ing. Kristina Baldin-Erbe
Unterlagen:
Die Veranstaltungsunterlagen erhalten Sie in elektronischer Form per Download-Link.
Hinweis für alle Teilnehmer:
Die Aufnahme oder das Mitschneiden unserer Vorträge und Veranstaltungen ist – auch für den privaten Gebrauch – nur mit unserer Einwilligung zulässig.