Videotutorial Azofarbmittel
Azofarbmittel sind synthetisch aus aromatischen Aminen hergestellte Farbstoffe und Pigmente, die für die Einfärbung von verschiedensten Substraten (z.B. Wolle, Seide, Holz, Papier, Öle, Fette, etc.) geeignet sind. Sie bilden die größte Gruppe der Farbstoffe (~1000 weltweit).
Zum Färben von Bekleidungstextilien sind sie die wichtigsten Farbmittel. Etwa zwei Drittel der heute verwendeten Textilfarbmittel gehören zur Substanzklasse der Azofarbmittel. Sie können unter reduktiven Bedingungen zu krebserregenden aromatischen Aminen abgebaut werden. Deswegen sollte bei allen gefärbten Textilien, d.h. an cellulosischen, tierischen oder synthetischen Materialien, aber auch bei Drucken sowie Leder und Farbmitteln eine Prüfung nach den Prüfstandards DIN EN 14362-1 und -3 stattfinden. Dabei werden die bestimmten aromatischen Amine aus den jeweiligen Azofarbmitteln (mit und ohne Extraktion der Faser) ermittelt.
Die im Rahmen der Prüfung durchgeführte chemisch-reduktive Spaltung folgt der Methode
§ 64 LFGB 82.02 und untersucht gefärbte Materialien auf 24 definierte aromatische Amine. Diese aufwendige Prüfung ist ein gesetzlicher Parameter und gehört zu den Standarduntersuchungen im Rahmen des OEKO-TEX® Standards 100.
Die zu prüfenden Textilteile werden in Probengläser eingewogen. Danach wird durch Zugabe von Natriumdithionit das Azofarbmittel reduktiv aufgespalten. Für die Prüfung unterscheidet man zwischen Naturfasermaterialien und Chemiefasermaterialien. Für letztere muss vor der Spaltungsreaktion ein Extraktionsschritt mit einem geeigneten Lösemittel durchgeführt werden. Es folgen weitere Aufbereitungsschritte. Nach Auswertung der Messdaten werden die Gehalte der aromatischen Amine auf die jeweilige Menge der eingesetzten Probe berechnet.
Der Gesetzliche Grenzwert liegt bei 30 mg/kg, der OEKO-TEX® Grenzwert ist strenger und liegt bei 20 mg/kg, so dass die gesetzlichen Vorgaben durch die OEKO-TEX® - Zertifizierung erfüllt sind. Wird der jeweilige Grenzwert überschritten, erfüllt die Probe die Qualitätsanforderungen nicht.