Klei­ne Schil­der - gro­ße Aus­wir­kung: Die kor­rek­te Kenn­zeich­nung von Tex­ti­lien (925 II)

21.09.2023

Kursbeschreibung:
Textilien stellen die einzige Produktgruppe dar, für die es eine eigene Kennzeichnungsverordnung gibt. Die EU Verordnung 1007/2011 zur Materialkennzeichnung von Textilien stellt konkrete Anforderungen an die Hersteller und führt bei Verstößen häufig zu wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen und Maßnahmen durch die Marktaufsicht. Darüber hinaus sind neben den Angaben zum Material weitere Kennzeichnungsvorschriften, z. B. aus dem Produktsicherheitsgesetz zu beachten.

In unserem Seminar erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die gesetzlichen Grundlagen zur Kennzeichnung von textilen Produkten, wobei die Textilkennzeichnungsverordnung 1007/2011 mit Vorgaben zur Materialkennzeichnung im Mittelpunkt steht. Anhand von praktischen Beispielen lernen Sie die Anforderungen der Kennzeichnungsverordnung und deren korrekte Umsetzung kennen.

Inhalt:

  • Die europäische Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011 im gesetzlichen Kontext
  • Rechtsanforderungen an die Materialkennzeichnung von Textilien
  • Hersteller- und Identifikationskennzeichnung
  • Pflegekennzeichnung
  • CE-Kennzeichnung
  • Biozid-Kennzeichnung
  • weitere Kennzeichnunge

Unterlagen:
Die Veranstaltungsunterlagen erhalten Sie in elektronischer Form per Download-Link.

Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen von Textil- und Bekleidungsunternehmen, die sich ein fundiertes textiles Basis-Know-How aneignen oder ihre Kenntnisse auffrischen möchten.

Kursleitung:
Kristina Baldin-Erbe

Gebühren:
Einzelkurse (eintägig): 370 € (zzgl. MwSt.)
Kombi-Pakete für die Kurse 912, 913, 914, 915, 916, 917, 919, 920, 921, 922, 923, 924, 925, 926, 927, 928, 929:
> Buchung von zwei aufeinanderfolgenden Kursen: 640 € (zzgl. MwSt.)
> Buchung von drei aufeinanderfolgenden Kursen: 860 € (zzgl. MwSt.)
> Buchung von vier aufeinanderfolgenden Kursen: 1.090 € (zzgl. MwSt.)

Hinweis bei Online-Teilnahme:
Die Aufnahme oder das Mitschneiden unserer Vorträge und Veranstaltungen ist – auch für den privaten Gebrauch – nur mit unserer Einwilligung zulässig.